Denken Sie an sich - und an Ihre Angehörigen.
Denken Sie an sich - und an Ihre Angehörigen.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist bekanntlich keine "Vollkasko-Versicherung". Im Falle des Falles können empfindliche Zuzahlungen fällig werden. Nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern leider oftmals auch für Ehepartner und Kinder. Informieren Sie sich bei Deutschlands Nr. 1 unter den Pflegezusatzversicherungen. Die Pflegezusatzversicherungen der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG.